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Nikou-18- hat geschrieben:Hi
Hab mal ne frage die nix direkt mit Peugeot zutun hat
Mich wuerde interessieren wieso es in D verboten ist mit Standlicht zu fahren besonders Tagsüber ich weiss klingt bißchen doof da es Standlicht heisst aber ich wuesste keinen guten Grund wieso dies verboten sein muss. Habe die Dectane Dayline Scheinwerfer wo das Standlicht in Optik von LED Tagfahrlicht ist. seitdem ich die habe fahre ich tagsüber immer mit Standlicht deswegen auch die Frage.
Meint ihr die Polizei haette da ein Problem mit und wie hoch waere die Strafe?
Gruss
das ist kein urteil gewesen, da steht nur drüber: beschluss:-)qui hat geschrieben:Es gibt eben einfach manchmal Gesetzliche Regelungen die eben manchmal keinen Sinn machen, bzw. nur dazu da sind, von i-jmd. überwacht werden können- Die Sinnfrage darf man sich bei manchen §§ einfach nicht stellen
kann mich auch i-wie an ein Urteil zum dem Thema erinnern zu können, aber ich glaub dads war ein Amtsgerichturteil, was im Zweifel ned unbedingt allegemeingültig o. maßgeblich ist. Insofern würd ich sagen nicht zu 100% immer und überall legal.
kann mir höchstens vorstellen, dass in Fall Standlicht evtl. ein "Gewöhnungseffekt" eintritt, weil manche Fahrer denken dann wenn man eig. Abblendlicht anhaben sollte; "ich hab ja Licht" an. deshalb wollte man da vlt. vorbeugen..
abgesehen davon: welchen Vorteil hat Standlicht beim Fahren? wenns dunkel/regnerisch,/dämmrig,/diesig/neblig ist mach ich Abblendlicht an, dann leuchten auch die Rückfahrscheinwerfer![]()
@Nikou 18
Wenns nur wegen TFL.Optik ist gibts auch gute Nachrüssätze mit ABE(die aber nie mein Geschmak sind. passt zu alten Autos ned)![]()
keine ABE bei den Scheinis dabei, wo die als legales TFL freigegeben sind?
Grüße
TFL ist ja nicht einfach ein besseres Begrenzungslicht (=Standlicht). Für TFL gibt es Vorschriften bezüglich der Leuchtstärke, die ein Begrenzungslicht nicht erfüllt. TFL definiert sich ja nicht durch die Form. Das waren nur die Designer. Gibt auch TFL, welches aussieht wie ein "normale" Abblendlicht oder Begrenzungslicht.qui hat geschrieben:@nikou 18 ich versteh was du meinst und der Sinn warum es was anders sein soll erschliesst sich mir auch nicht warum es in diesem Fall Net erlaubt dein sollte, aber mit normalen tfl eben erlaubt ist, :-) schöne §§ Welt
Das tun sie auch beim Begrenzungslichtwenns dunkel/regnerisch,/dämmrig,/diesig/neblig ist mach ich Abblendlicht an, dann leuchten auch die Rückfahrscheinwerfer
*hust* dann mein ich die RücklichterTimon hat geschrieben:Das tun sie auch beim Begrenzungslichtwenns dunkel/regnerisch,/dämmrig,/diesig/neblig ist mach ich Abblendlicht an, dann leuchten auch die Rückfahrscheinwerfer
Viele Grüße
Frank
Auch die leuchten beim Standlichtqui hat geschrieben: *hust* dann mein ich die Rücklichter![]()
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Na, weil sie das Auto nach dem Abstellen begrenzen sollen. Die Leuchtkraft ist zum Fahren selbst zum Gesehen werden völlig unzureichend. Darum ist es untersagt. Den Deutschen muss man alles untersagen, mit gesundem Menschenverstand kommst du da nicht weitqui hat geschrieben: ok, klar Helligkeit und so leuchtet ein,aber warum es prinzipell verboten ist mit Standlicht zu fahren leuchtet mir ned ein..?(bei Tageslicht u. ausreichend Sicht vorrausgestez - dass es keine Sinn macht ist klar