Nein, im 2. Bußgeldbescheid ist nicht die Rede von einem Fahrverbot, da das Fahrzeug auf eine andere Person läuft, und der Halter nun gebeten wurde, Angaben zum Fahrer zu machen. D.h. man weiß erst genaueres, wenn der Halter den Namen des Fahrers angegeben hat.
Ich glaube auch nicht, dass die Mängelkarte das Problem ist, eher die damit verbundenen Punkte
Wie gesagt, die beiden Vergehen wurden an 2 aufeinanderfolgenden Tagen begangen, da konnte beim 2. Vergehen noch gar kein Bußgeldbescheid angekommen sein.
Ich hab halt mal mitbekommen, wie jemand innerhalb von mehreren Monaten 2mal geblitzt wurde (glaube 1x 2 Punkte, und 1x 1 Punkt), und nach dem 2. Verstoß ein Fahrverbot von einem Monat bekommen hat. Aber da ist das 2. Vergehen definitiv nach Erhalt des 1. Bußgeldbescheides begangen worden.