Mal ne Frage an die Verkehrsrechtsexperten..

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
gr4vy
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Mal ne Frage an die Verkehrsrechtsexperten..

Beitrag von gr4vy » Fr 25.09.09 09:21

Hallo,

ich habe mal ne Frage bezüglich mehreren Punkten..
Sagen wir mal, ein Bekannter hat kürzlich 3 Punkte und einen Mängelschein kassiert *g*
Jetzt ist dieser Bekannte im selben Zeitraum noch mit 25km/h zuviel auf der BAB geblitzt, dafür solls einen Punkt geben.

Ist von einem Fahrverbot auszugehen?

Grüße,
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CaliforniaPug
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Re: Mal ne Frage an die Verkehrsrechtsexperten..

Beitrag von CaliforniaPug » Fr 25.09.09 10:56

Also das kommt drauf an, was dein Bekannter *hust* da so angestellt hat, dass es drei Punkte gibt.

Es existiert tatsächlich eine Klausel, die mit der beharrliche Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zutun hat. Da kann theoretisch ein Fahrverbot ausgesprochen werden, wenn es zu einer Häufung von kleineren Ordnungswidrigkeiten kommt oder davon auszugehen ist, dass der Fahrer durch die Ordnungs- und Bußgelder unbelehrbar ist.

Frage ist halt, ob die beiden Delikte in einem kausalen Zusammenhang stehen (z.B. ständiges zu dichtes Auffahren, Rasen, etc.) bzw. wie eng die zeitliche Abfolge ist. Interessant wird das ganze dann, wenn der erste Bescheid noch garnicht rechtskräftig (d.h. noch nicht zugestellt) ist. Dann kann wohl kaum davon ausgegangen werden, weil du ja immernoch behaupten könntest, du hättest das nicht mitbekommen. Soviel ich weiß gibt es aber da keine genaue Regelung, wann genau bei einer Häufung oder Beharrlichkeit ein Fahrverbot ausgesprochen wird.
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Re: Mal ne Frage an die Verkehrsrechtsexperten..

Beitrag von gr4vy » Fr 25.09.09 11:09

Nun gut, den direkten kausalen Zusammenhang sehe ich da jetzt nicht unbedingt..
Der Mängelschein wurde für ein olles DDR-Moped (50ccm) ausgestellt, da das Ding ziemlich stark qualmte und die Bremsleistung am Vorderrad den Polizisten nicht ausreichte.
Die zeitliche Abfolge beider Verstöße ist relativ eng, geblitzt wurde an einem Samstag im August, der Mängelschein folgte einen Tag später. Als erstes ist der Bescheid über die 3 Punkte eingegangen (vor ca. 1 Woche), der Bescheid über den 1 Punkt ist erst gestern oder vorgestern angekommen.

Schonmal danke für deine Tipps!
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Re: Mal ne Frage an die Verkehrsrechtsexperten..

Beitrag von CaliforniaPug » Fr 25.09.09 11:13

d.h. der erste bußgeldbescheid war noch garnicht da, als das zweite vergehen begangen wurde (ich glaube die Mängelkarte ist garnicht das Problem).

Falls ja, dann kommt dein Bekannter evtl. davon... ist denn in dem zweiten Bußgeldbescheid schon die Rede von einem Fahrverbot? Falls er es mit einem Fahrverbot zutun hat, dann wäre ein Widerspruch und/oder anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen.
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Re: Mal ne Frage an die Verkehrsrechtsexperten..

Beitrag von gr4vy » Fr 25.09.09 11:26

Nein, im 2. Bußgeldbescheid ist nicht die Rede von einem Fahrverbot, da das Fahrzeug auf eine andere Person läuft, und der Halter nun gebeten wurde, Angaben zum Fahrer zu machen. D.h. man weiß erst genaueres, wenn der Halter den Namen des Fahrers angegeben hat.
Ich glaube auch nicht, dass die Mängelkarte das Problem ist, eher die damit verbundenen Punkte :augenroll:
Wie gesagt, die beiden Vergehen wurden an 2 aufeinanderfolgenden Tagen begangen, da konnte beim 2. Vergehen noch gar kein Bußgeldbescheid angekommen sein.

Ich hab halt mal mitbekommen, wie jemand innerhalb von mehreren Monaten 2mal geblitzt wurde (glaube 1x 2 Punkte, und 1x 1 Punkt), und nach dem 2. Verstoß ein Fahrverbot von einem Monat bekommen hat. Aber da ist das 2. Vergehen definitiv nach Erhalt des 1. Bußgeldbescheides begangen worden.
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Re: Mal ne Frage an die Verkehrsrechtsexperten..

Beitrag von CaliforniaPug » Fr 25.09.09 11:38

Punkte wegen einer Mängelkarte? Das hab ich jetzt so auch noch nicht gehört, aber gut, sei's drum.

Der Regelfall für diese sog. Beharrlichkeit ist binnen eines Jahres zweimal mit 25km/h oder mehr geblitzt worden zu sein ohne jeweils für den Einzelverstoß ein Fahrverbot bekommen zu haben. Ich würd nen Anwalt aufsuchen...
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Re: Mal ne Frage an die Verkehrsrechtsexperten..

Beitrag von gr4vy » Fr 25.09.09 11:56

Die Mängelkarte ist die eine Sache, aber aufgrund des Mangels am Fahrzeug (Vorderradbremse nicht i.O.) gabs eben die 3 Punkte..
Zum Thema Beharrlichkeit habe ich folgende durchaus interessante Links gefunden:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/FV ... chkeit.php
http://www.ra-kotz.de/fahrverbot_beharrlichkeit.htm

Man wird sehen, was bei all dem rauskommt, ich werde berichten!
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Re: Mal ne Frage an die Verkehrsrechtsexperten..

Beitrag von madmat » Fr 25.09.09 13:18

3 Punkte für ein qualmendes Moped und eine subjektiv für zu gering empfundene Bremsleistung?
Sowas geht? Ist das nicht etwas überzogen - so ganz ohne Gutachten/TÜV Untersuchung?

Viel Glück für deinen "Bekannten"!
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Re: Mal ne Frage an die Verkehrsrechtsexperten..

Beitrag von mrx0001 » Fr 25.09.09 19:23

um wegen punkten und sowas den lappen loszuwerden muss man schon etwas mehr machen ein bekanter von der arbeit musste den lappen abgeben als der irgendwas bei 9 punkten oder so hatte? war auf jeden fall ne menge!

(vorher aber auch schomal zwischendurch fahrverbot gehabt)

das mit dem innerhalb eines jahres mit mehr als 25 zu viel kenne ich auch hab ich auch bekommen als ich mal mit 31 zu viel geblitzt wurde... :floet:


das mit der bremse und den 3 punkten ist für mich nicht geistig nachvollziebar.

Gruß Basti
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Re: Mal ne Frage an die Verkehrsrechtsexperten..

Beitrag von CaliforniaPug » Sa 26.09.09 10:33

Ich hab mich noch ein klein bisschen schlauer gemacht.

Klar, für eine defekte Vorderradbremse gibts nach § 23 Abs. 1, § 49 StVO 80€ und drei Bonuspunkte. Allerdings halte ich das für ziemlich übel, wenn einfach jeder so dahergelaufene Dorfpolizist hier seinen mehr oder weniger kompetenten Senf dazugeben darf, ohne Gutachten oder Bremsenprüfstand - wenn das jetzt nicht offensichtlich war, z.B. dass die Vorderradbremse gleich mal garnicht funktioniert hat. Je nach dem wie schlimm es wirklich war, könnte man da natürlich auch dagegenhalten.

Unwissenheit schützt natürlich nicht vor Strafe, aber sie könnte in diesem Fall tatsächlich vor beharrlicher Pflichtverletzung schützen. Meiner Meinung nach ist dafür vielleicht nicht unbedingt ein Vorsatz notwendig, zumindest aber grobe Fahrlässigkeit und ich kann mir kaum vorstellen, dass die bei Unkenntnis der Sachlage, d.h. wenn du sagst, dass du der Meinung warst die Bremsleistung sei in Ordnung - geht natürlich nur, wenn wir in einem Bereich sind wo man überhaupt diskutieren könnte - dann könnte das auf jeden Fall schon eine Nummer komplizierter werden ein Fahrverbot auszusprechen.
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