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Moin,Beep hat geschrieben:ja aber nur weil der das hat heisst das lange nicht das es legal ist und bevor ich da einschneide wäre es mir lieber es genau zu wissen
ECE-87-Richtlinien für die Nachrüstung von Tagfahrleuchten [Bearbeiten]
Bei der Montage separater Tagfahrleuchten sind einige Richtlinien bezüglich des Montageortes zu beachten:
* Montageort: Fahrzeugfront
* Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit Nebelscheinwerfern oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
* Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
* Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
* Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
Wichtig nach StVZO:
Die ECE-Regelung R48 welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.
Spezielle Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.
Wieso extra Link anklicken wenn oben die ganzen § schon aufgelistet sind? Auch Hella muss sich an die Vorschriften des Bundes halten.