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Tagfahrlicht vorschriften?

Verfasst: So 13.07.08 18:20
von Beep
gibt es irgendwelche vorschriften wo am fahrzeug die tagfahrleuchten angebracht werden müssen? das es vorne sein sol ist mir klar ich dachte eher daran ob vorgeschrieben ist wie weit die von aussen weg sein müssen wie nah die mittig zusammen sein dürfen und am wichtigsten die höhe. habe mir überlegt die ganz unten in die stosstange zu setzen in die lippe genau genommen und das wäre ja am ende kurz überm boden habe nur eben bedenken das es flei zu tief sein könnte fals es das vorschriften gibt weiss da einer mehr?

Re: Tagfahrlicht vorschriften?

Verfasst: So 13.07.08 18:36
von NightCrawl
Heute kam mir nen Golf mit Audi-LED-Tagfahrlicht entgegen, der hatte die vllt. 10cm von der Straße weg, ganz unten in der Frontschürze drin. Also möglich ist da wohl einiges.

Re: Tagfahrlicht vorschriften?

Verfasst: So 13.07.08 18:44
von Beep
ja aber nur weil der das hat heisst das lange nicht das es legal ist und bevor ich da einschneide wäre es mir lieber es genau zu wissen

Re: Tagfahrlicht vorschriften?

Verfasst: So 13.07.08 18:50
von Vollgastauglich
... meine freunde von goggle haben da was gefunden...

schau mal da: http://www.elv-downloads.de/service/man ... ten_UM.pdf

sind die einbauvorschriften - masse angegeben ...


gruß martin

Re: Tagfahrlicht vorschriften?

Verfasst: So 13.07.08 18:53
von Aron
Beep hat geschrieben:ja aber nur weil der das hat heisst das lange nicht das es legal ist und bevor ich da einschneide wäre es mir lieber es genau zu wissen
Moin,

richtig, für alles gibts Vorschriften, siehe hier:

ECE-87-Richtlinien für die Nachrüstung von Tagfahrleuchten [Bearbeiten]

Bei der Montage separater Tagfahrleuchten sind einige Richtlinien bezüglich des Montageortes zu beachten:

* Montageort: Fahrzeugfront
* Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit Nebelscheinwerfern oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
* Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
* Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
* Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm

Re: Tagfahrlicht vorschriften?

Verfasst: So 13.07.08 18:55
von Vollgastauglich
jepp ... wiki gibt auch den gleichen senf dazu - da hat´s aron glaub auch her, oder?
ECE-87-Richtlinien für die Nachrüstung von Tagfahrleuchten [Bearbeiten]

Bei der Montage separater Tagfahrleuchten sind einige Richtlinien bezüglich des Montageortes zu beachten:

* Montageort: Fahrzeugfront
* Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit Nebelscheinwerfern oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
* Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
* Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
* Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm

Wichtig nach StVZO:

Die ECE-Regelung R48 welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.

Spezielle Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.

Re: Tagfahrlicht vorschriften?

Verfasst: So 13.07.08 18:56
von Beep
na schade aber trotzdem danke

Re: Tagfahrlicht vorschriften?

Verfasst: So 03.08.08 15:27
von Maik
Hallo

Guckt mal unter www.tagfahrlicht.de da ist alles beschrieben

Re: Tagfahrlicht vorschriften?

Verfasst: So 03.08.08 22:51
von Aron
Maik hat geschrieben:Hallo

Guckt mal unter www.tagfahrlicht.de da ist alles beschrieben
Wieso extra Link anklicken wenn oben die ganzen § schon aufgelistet sind? Auch Hella muss sich an die Vorschriften des Bundes halten. :cool: