> > dass man keine Scheinwerferreinigungsanlage und keine automatische Leuchtweitenregulierung braucht? oder is das wieder nen fake?
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http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 84937&rd=1
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> > Gruß blue206
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> Ich glaub nicht dran, dass das legal ist...
manche tüv erkennen z.b. eine automatische nivea-regelung als höhenverstellung an:-)
aber um ne reinigungsanlage kommst eigentlich nicht rum.
ausserdem kann ichmir ned vordtellen, dass es ein gutachten gibt, das die verwendung der brenner in scheinwerfern erlaubt, die für glühlampen gemacht sind.
zum einen ist die lichtverteilung des reflektors auf ganz andere verhältnisse ausgelegt und ich bezweifle auch, ob die lampe an sich die belastung (hitze) auf dauer aushält.
würde die "gutachten" gerne mal sehn, das ist bestimmt wieder so eine ganz hinterlistige art der auslegung von gutachten für etwas, für das sie nicht ausgestellt sind. oder schlicht gefälscht.
man könnte ja mal die gutachten anfordern, man kauft ja ned gerne die katze im sack...
gruss
obelix