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Allgemeine Frage zu Standlicht-Nutzung
Verfasst: Di 19.08.14 23:43
von Nikou-18-
Hi
Hab mal ne frage die nix direkt mit Peugeot zutun hat
Mich wuerde interessieren wieso es in D verboten ist mit Standlicht zu fahren besonders Tagsüber ich weiss klingt bißchen doof da es Standlicht heisst aber ich wuesste keinen guten Grund wieso dies verboten sein muss. Habe die Dectane Dayline Scheinwerfer wo das Standlicht in Optik von LED Tagfahrlicht ist. seitdem ich die habe fahre ich tagsüber immer mit Standlicht deswegen auch die Frage.
Meint ihr die Polizei haette da ein Problem mit und wie hoch waere die Strafe?
Gruss
Re: Standlicht
Verfasst: Mi 20.08.14 01:17
von *firemaster*~
Echt das ist verboten?
Also bei neuen autos ohne tagfahrlicht, bekommt man das standlicht garnicht mehr aus

Re: Standlicht
Verfasst: Mi 20.08.14 01:59
von obelix
Nikou-18- hat geschrieben:Hi
Hab mal ne frage die nix direkt mit Peugeot zutun hat
Mich wuerde interessieren wieso es in D verboten ist mit Standlicht zu fahren besonders Tagsüber ich weiss klingt bißchen doof da es Standlicht heisst aber ich wuesste keinen guten Grund wieso dies verboten sein muss. Habe die Dectane Dayline Scheinwerfer wo das Standlicht in Optik von LED Tagfahrlicht ist. seitdem ich die habe fahre ich tagsüber immer mit Standlicht deswegen auch die Frage.
Meint ihr die Polizei haette da ein Problem mit und wie hoch waere die Strafe?
Gruss
naja, nen echten grund wirds schon geben, wie z.b. die sinnlosigkeit von glimmenden glühbirnchen ohne echte wirkung bei tageshelligkeit:-)
es heisst ja auch standlicht, bzw. parklicht (ganz korrekt eig. begrenzungslicht). wenn die rennleitung schlecht gelaunt ist, wirst eben zahlen müssen. da hilft nix... es steht nunmal so geschrieben und so soll es dann eben auch sein.
es gibt zwar mittlerweile einen richterlichen beschluss, dass es nicht verboten ist, wenn der kontrollierende kollege der grünen zunft das aber nicht kennt, hast auf jeden fall den ärger am hacken.
gruss
obelix
Re: Allgemeine Frage zu Standlicht-Nutzung
Verfasst: Mi 20.08.14 13:31
von qui
Es gibt eben einfach manchmal Gesetzliche Regelungen die eben manchmal keinen Sinn machen, bzw. nur dazu da sind, von i-jmd. überwacht werden können

- Die Sinnfrage darf man sich bei manchen §§ einfach nicht stellen
kann mich auch i-wie an ein Urteil zum dem Thema erinnern zu können, aber ich glaub dads war ein Amtsgerichturteil, was im Zweifel ned unbedingt allegemeingültig o. maßgeblich ist. Insofern würd ich sagen nicht zu 100% immer und überall legal.
kann mir höchstens vorstellen, dass in Fall Standlicht evtl. ein "Gewöhnungseffekt" eintritt, weil manche Fahrer denken dann wenn man eig. Abblendlicht anhaben sollte; "ich hab ja Licht" an. deshalb wollte man da vlt. vorbeugen..
abgesehen davon: welchen Vorteil hat Standlicht beim Fahren? wenns dunkel/regnerisch,/dämmrig,/diesig/neblig ist mach ich Abblendlicht an, dann leuchten auch die Rückfahrscheinwerfer
@Nikou 18
Wenns nur wegen TFL.Optik ist gibts auch gute Nachrüssätze mit ABE(die aber nie mein Geschmak sind. passt zu alten Autos ned)
keine ABE bei den Scheinis dabei, wo die als legales TFL freigegeben sind?
Grüße
Re: Allgemeine Frage zu Standlicht-Nutzung
Verfasst: Mi 20.08.14 13:41
von Nikou-18-
@qui
Ja ich weiss aber finde die nachrüst Tagfahrlichter auch nicht so besonders und dadurch dass meine Scheinwerfer so eine leiste haben wuesste ich keinen Grund wieso ich diese nicht nutzen sollte
Ob der Schalter jetzt auf "Standlicht" ist oder nicht macht doch keinen unterschied wenn die "TFL-Optik" Leiste an ist mein Meinung
Re: Allgemeine Frage zu Standlicht-Nutzung
Verfasst: Mi 20.08.14 13:47
von obelix
qui hat geschrieben:Es gibt eben einfach manchmal Gesetzliche Regelungen die eben manchmal keinen Sinn machen, bzw. nur dazu da sind, von i-jmd. überwacht werden können

- Die Sinnfrage darf man sich bei manchen §§ einfach nicht stellen
kann mich auch i-wie an ein Urteil zum dem Thema erinnern zu können, aber ich glaub dads war ein Amtsgerichturteil, was im Zweifel ned unbedingt allegemeingültig o. maßgeblich ist. Insofern würd ich sagen nicht zu 100% immer und überall legal.
kann mir höchstens vorstellen, dass in Fall Standlicht evtl. ein "Gewöhnungseffekt" eintritt, weil manche Fahrer denken dann wenn man eig. Abblendlicht anhaben sollte; "ich hab ja Licht" an. deshalb wollte man da vlt. vorbeugen..
abgesehen davon: welchen Vorteil hat Standlicht beim Fahren? wenns dunkel/regnerisch,/dämmrig,/diesig/neblig ist mach ich Abblendlicht an, dann leuchten auch die Rückfahrscheinwerfer
@Nikou 18
Wenns nur wegen TFL.Optik ist gibts auch gute Nachrüssätze mit ABE(die aber nie mein Geschmak sind. passt zu alten Autos ned)
keine ABE bei den Scheinis dabei, wo die als legales TFL freigegeben sind?
Grüße
das ist kein urteil gewesen, da steht nur drüber: beschluss:-)
denn da ging es primär um einen einspruch eines autofahrers, der mit 10 euro abgezockt worden ist.
und dieses verwarngeld ist aufgehoben worden, nicht die bestimmung der stvzo gekippt. bringt also nur bedingt was.
ob die leuchten als tfl zugelassen sind, erkennt man am e-prüfzeichen, das muss ein "rl" beinhalten. ist die kennzeichnung nicht dran, darf die leuchte nicht als tfl genutzt werden, sondern eben nur als begrenzungslicht. hängt auch von der schaltung ab, tfl darf nur ohne abblendlicht brennen.
gruss
obelix
Re: Allgemeine Frage zu Standlicht-Nutzung
Verfasst: Mi 20.08.14 14:09
von qui
Ah ok ich wusste nicht mehr genau was da war,hatte nur noch dunkel was im Hinterkopf dass da iwas war.,,
Stimmt hast Recht war nur ein Beschluss gegen das verwarngeld. Kurze Google Recherche bringt Klarheit :-)hier ist er drin.
www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html
Also muss weiterhin e Zeichen drauf sein mit dem rl. Aber dads wär mir zu stressig abblendlicht an und gut ist :-)
Grüße
@nikou 18 ich versteh was du meinst und der Sinn warum es was anders sein soll erschliesst sich mir auch nicht warum es in diesem Fall Net erlaubt dein sollte, aber mit normalen tfl eben erlaubt ist, :-) schöne §§ Welt
Gesendet von meinem LT26i mit Tapatalk
Re: Allgemeine Frage zu Standlicht-Nutzung
Verfasst: Mi 20.08.14 14:45
von Timon
qui hat geschrieben:@nikou 18 ich versteh was du meinst und der Sinn warum es was anders sein soll erschliesst sich mir auch nicht warum es in diesem Fall Net erlaubt dein sollte, aber mit normalen tfl eben erlaubt ist, :-) schöne §§ Welt
TFL ist ja nicht einfach ein besseres Begrenzungslicht (=Standlicht). Für TFL gibt es Vorschriften bezüglich der Leuchtstärke, die ein Begrenzungslicht nicht erfüllt. TFL definiert sich ja nicht durch die Form. Das waren nur die Designer. Gibt auch TFL, welches aussieht wie ein "normale" Abblendlicht oder Begrenzungslicht.
wenns dunkel/regnerisch,/dämmrig,/diesig/neblig ist mach ich Abblendlicht an, dann leuchten auch die Rückfahrscheinwerfer
Das tun sie auch beim Begrenzungslicht
Viele Grüße
Frank
Re: Allgemeine Frage zu Standlicht-Nutzung
Verfasst: Mi 20.08.14 15:55
von qui
Timon hat geschrieben:
wenns dunkel/regnerisch,/dämmrig,/diesig/neblig ist mach ich Abblendlicht an, dann leuchten auch die Rückfahrscheinwerfer
Das tun sie auch beim Begrenzungslicht
Viele Grüße
Frank
*hust* dann mein ich die Rücklichter
ok, klar Helligkeit und so leuchtet ein,aber warum es prinzipell verboten ist mit Standlicht zu fahren leuchtet mir ned ein..?(bei Tageslicht u. ausreichend Sicht vorrausgestez - dass es keine Sinn macht ist klar
btw: mMn find ich die TFLs macher KFZ aber teilw. wirklich heftig hell, wenns dann noch die nachgerüsteten Chinateile sind blenden die durch falsche Montage/Einstellung auch schon arg
Grüße
Re: Allgemeine Frage zu Standlicht-Nutzung
Verfasst: Mi 20.08.14 20:08
von Timon
qui hat geschrieben:
*hust* dann mein ich die Rücklichter
Auch die leuchten beim Standlicht
qui hat geschrieben:
ok, klar Helligkeit und so leuchtet ein,aber warum es prinzipell verboten ist mit Standlicht zu fahren leuchtet mir ned ein..?(bei Tageslicht u. ausreichend Sicht vorrausgestez - dass es keine Sinn macht ist klar

Na, weil sie das Auto nach dem Abstellen begrenzen sollen. Die Leuchtkraft ist zum Fahren selbst zum Gesehen werden völlig unzureichend. Darum ist es untersagt. Den Deutschen muss man alles untersagen, mit gesundem Menschenverstand kommst du da nicht weit
Viele Grüße
Frank