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Adoption im Erwachsenenalter.....

Verfasst: Mo 19.03.12 21:14
von Schmeedy Gonzales
Hallo Gemeinde,


vielleicht hat von Euch jemand Ahnung bzw. kennt sich mit dem Thema aus.

Konkreter Fall. Junger Mann 30 hat seit seinem 14. Lebensjahr keinen Kontakt zum Erzeuger aber ein sehr gutes Verhältnis zum Stiefvater den er seit ungefähr dem 7 oder achten Lebensjahr kennt.

Stiefvater würde Ihn adoptieren nur damit der der junge Mann nicht mehr den Namen eines Mannes tragen muß mit dem er nichts mehr zu tun haben möchte. Es geht um keinerlei finanziellen Aspekte. Weder der Stiefsohn noch der Stiefvater verfügen über ein Vermögen.

Freue mich über nützliche Antworten.


Viele Grüße

SG

Re: Adoption im Erwachsenenalter.....

Verfasst: Di 20.03.12 15:55
von curses
Hallo,

Eine adoption im erwachsenenalter ist möglich.
Es ist jedoch bei dieser Form der Adoption meist so, dass sie als "schwache" Adoption gestalltet ist, das heißt es wird nur ein verwandtschaftliches Verhältnis zwischen dem zu adoptierenden und der Person die zu adoptieren ist hergestellt.
Es ist aber auch eine "normale" Adoption wie bei minderjährigen möglich, wenn z.b
Der zu adoptierende das Kind der Frau/des Mannes ist
Der zu adoptierende schon als Minderjähriger in der Familie lebte
Eine Schwester/ein Bruder des zu adoptierenden noch minderjährig ist und auch adoptiert ist oder adoptiert werden soll.

Zum adoptieren eines Erwachsenen muss man zum Notar, der dann einen notariellen vertrag aufsetzt und an das Amtsgericht weiterleitet, welches dann darüber entscheidet ob ein Eltern-Kind Verhältnis besteht und den Beschluss dann fertigt.
Der Beschluss wird dann an das geburtsstandesamt weitergeleitet und in der Geburtsurkunde stehen dann die Adoptiveltern/der adoptivvater.
In der abstammungsurkunde bleiben jedoch beide leibliche Eltern bestehen.
Falls der volljährige verheiratet ist, muss man bemerken, dass der ehepartner im notariellen vertrag einwilligen muss.
Ich hoffe das beantwortet alles.
Wenn wer nochmal im Gesetz nachlesen möchte:
Das ganze ist im BGB verankert ab Paragraph 1749 bis 1772 glaub ich.

Mfg

Re: Adoption im Erwachsenenalter.....

Verfasst: Do 29.03.12 20:53
von Schmeedy Gonzales
Danke,

das sollte helfen.


Viele Grüße

SG