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Die Fahrt zum TÜV...was ist erlaubt?
Verfasst: Mi 04.05.11 16:52
von freeeak
Hi!
Ich steh grad vor nem mehr oder weniger großen Problem.
Und zwar bau ich an Montag endlich meine König Halbschalen ein.
Der TÜV Termin ist Dienstag 13 Uhr...Soweit alles unproblematisch.
Der TÜV der das macht ist aber 120km weit weg und ich hab keine Schriftliche Bestätigung ausser ner Email von König mit dem Termin.
Kann ich bei ner Kontrolle oder im Falle eines Unfalls trotzdem Stress kriegen?Hab da leider nix passendes im Web gefunden.
Fahrten zum TÜV sind ja zulässig-das ist klar...aber auch wenn der TÜV 120km entfernt ist und es einige gibt die näher wären?
Bevor es ne diskussion gibt warum ich nicht zum nächsten TÜV fahr...
Die Sitze haben ne ABE aber nicht für mein Auto-König meint das ist Eintragbar aber der TÜV bei uns macht das nicht.
Nach Rücksprache mit König haben die mir n Termin gemacht mit nem Prüfer der sich damit auskennt und mir das wohl legal eintragen kann.
Ist mir lieber wie etliche TÜV stellen abzuklappern und möglicherweise noch bei jeder zu zahlen.
Re: Die Fahrt zum TÜV...was ist erlaubt?
Verfasst: Mi 04.05.11 17:22
von Mr. Mitchell
das sollte kein Problem sein. Sowohl gegenüber der Polizei als auch deinem Versicherer kannst du genau so argumentieren. Wenn das der Prüfer ist mit dem König zusammenarbeitet hat dieser ja einen ungemeinen Erfahrungsschatz und weiss worauf es ankommt. Somit sollte die Fahrt auch gerechtfertigt sein,
Re: Die Fahrt zum TÜV...was ist erlaubt?
Verfasst: Mi 04.05.11 18:44
von freeeak
ich danke dir

Re: Die Fahrt zum TÜV...was ist erlaubt?
Verfasst: Mi 04.05.11 20:01
von PEJOT
Das kann aber auch ganz böse enden. Im Zweifelsfall wird sich kein Gericht auf eine derartige Argumentation
einlassen. Aber, no risk no fun..................
Re: Die Fahrt zum TÜV...was ist erlaubt?
Verfasst: Mi 04.05.11 20:21
von Mr. Mitchell
Hm ich halte das auch für rechtlich standest der Staatsanwalt wird's nicht fressen dafür ist er ja Staatsanwalt aber der Richter - sofern er kein grüner ist -sicherlich.
Es ist ja keine willkürliche Wahl sondern eine fundierte und sachlich glaubhaft zu begründende. Wenn es dir zu heiss ist konntest du versuchen eine rote Nummer zu leihen dann ist es schnurz egal
Re: Die Fahrt zum TÜV...was ist erlaubt?
Verfasst: Mi 04.05.11 20:56
von obelix
Mr. Mitchell hat geschrieben:...versuchen eine rote Nummer zu leihen dann ist es schnurz egal
*ggg*
auch ned...
nachdem die richtlinien verschärft wuden ist ne rote nummer streng genommen wertlos.
die darfst eig. ned mal mehr an ein auto pappen und den kunden alleine zur probefahrt lassen.
geschweige denn verleihen.
allerdings -ich versteh die aufregung hier ned so ganz. ich hab beinahe in jedem auto bislang andere sitze gefahren, und die waren nie eingetragen - wozu auch???
das hat nie einen interessiert, weder beim tüv, noch bei ner kontrolle. und ich war in einigen extrascharfen kontrollen.-)
sitze musste man doch noch nie eintragen - bei den neuen autos is das vielleicht was anderes, aber die alten ohne luftballons und ähnlichem schnickschnack - bäh...
gruss
obelix
Re: Die Fahrt zum TÜV...was ist erlaubt?
Verfasst: Mi 04.05.11 21:08
von Mr. Mitchell
Ja ich weiss als ich meine rote Nummer im Januar abholen durfte gabs erst al ne halbe Stunde Dinge zu lernen die man eigentlich nicht darf mir ging es mit dem obigen Satz nur darum dass es dann egal ist ob das Auto im vorschriftsmässigen Zustand ist oder nicht
Re: Die Fahrt zum TÜV...was ist erlaubt?
Verfasst: Do 05.05.11 10:14
von freeeak
obelix hat geschrieben:
allerdings -ich versteh die aufregung hier ned so ganz. ich hab beinahe in jedem auto bislang andere sitze gefahren, und die waren nie eingetragen - wozu auch???
das hat nie einen interessiert, weder beim tüv, noch bei ner kontrolle. und ich war in einigen extrascharfen kontrollen.-)
sitze musste man doch noch nie eintragen - bei den neuen autos is das vielleicht was anderes, aber die alten ohne luftballons und ähnlichem schnickschnack - bäh...
gruss
obelix
problem bei der sache ist halt das mein auto ja normalerweise luftsäcke hat...und die ausgetragen werden müssen.
und meine info zu den sitzen ist:
eintragen bzw einzelabnahme weils keine ABE fürn 306er gibt,konsolen sowieso eintragen.
ausserdem gibts wieder mindestens 2 zeilen mehr im fahrzeugschein
info vom typprüfamt in münchen sowie von meinen airbagschulungsunterlagen:
bis bj 96 isses wirklich egal-da kannst auch eigenbaukonsolen fahren und das passt.muss aber vorgeführt werden.
zwischen 96 und 10.98 geht noch viel mit airbags austragen und so.aber es müssen geprüfte teile verbaut werden.
ab 10.98 isses schwer bis unmöglich sicherheitsausstattung auszutragen (also ab da gehen eigentlich nur noch airbagsitze-und die müssen fürs fahrzeug zugelassen sein)
Re: Die Fahrt zum TÜV...was ist erlaubt?
Verfasst: Sa 21.05.11 21:00
von Raptor-206
Ich bekamm meine Eingetragen obwohl ich nen Airbag habe.
