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Haftung bei Schwarzarbeit?

Verfasst: Mi 01.12.10 19:43
von Vollgastauglich
moin!

mir drängt sich gerade eine frage auf, nachdem bei einem freund auf der baustelle, auf der er arbeitet, einige arbeiter vom zoll mit nem achter am handgelenk weggbracht worden sind.

es steht bei mir auch ein größeres projekt an, für das ich eine firma beauftragen werde. diese arbeitet wiederum mit subunternehmern für die diversen gewerke.

jetzt die frage: muss ich als auftraggeber dafür sorge tragen, dass die jungs alle regulär beschäftigt sind, oder reicht es für mich als auftraggeber, eine firma zu beauftragen - und der rest ist deren problem?
sollte der zoll auf der baustelle auftauchen und jemanden finden, der dort nicht sein sollte - kann ich dann in irgend einer weise dafür haftbar gemacht werden?

hat da jemand selbst schon erfahrungen? oder wissen die user der grün-weissen fraktion dazu was?

bin mal gespannt!


gruß martin

Re: Haftung bei Schwarzarbeit?

Verfasst: Mi 01.12.10 20:09
von rhine
dem bauherren dürfte es am wenigsten interessieren wer die arbeiten erledigt. hauptsache sie werden erledigt. wenn der auftrag eh an eine firma abgegeben wird. hat die dafür zu sorgen, das alles mit rechten dingen zugeht.

ich persönlich vertseck mich immer auf´n dixi ;-)

mfg

Re: Haftung bei Schwarzarbeit?

Verfasst: Mi 01.12.10 20:32
von InformatiX
nabend

dir kann als auftraggeber bei vergabe an eine ordentlich gemeldete firma nix passieren..
es sei denn vielleicht, du schreibst innen auftrag "aus kostengründen bitte möglichst durch schwarzarbeiter erledigen lassen" rein.. :D
ansonsten kann nur die firma drannkommen, die arbeiten ausführt, bzw. eben die firma die ihre arbeiter nicht ordentlich angemeldet hat.

wenn du ne palette material verschickst und die spedizion beschäftigt den lkw-fahrer schwarz ists ja auch nicht dein problem sondern dass der spedition.

grüße
steffen