Kenn ich die Verkehrs regel nicht mehr? Bitte um Aufklärung

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Chakky
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Re: Kenn ich die Verkehrs regel nicht mehr? Bitte um Aufklär

Beitrag von Chakky » Mi 23.02.11 19:14

auf die vorfahrt tu ich eigtl nicht und bremse auch nur wenn irgendwann der punkt mal kommt wo es halt nicht mehr geht....
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Horst B
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Re: Kenn ich die Verkehrs regel nicht mehr? Bitte um Aufklär

Beitrag von Horst B » Mi 23.02.11 19:42

Wenn zwei Autofahrer aus zwei unterschiedlichen Straßen in eine abknickende Vorfahrtsstraße einbiegen wollen, so gilt die grundsätzliche Regelung “rechts vor links”. Das hat das Coburger Landgericht mit einem Urteil vom Januar 2010 geklärt.

Die Richter mussten folgenden Fall entscheiden: Eine PKW-Fahrerin wollte in eine abknickende Vorfahrtsstraße einbiegen. Die beiden untergeordneten Straßen bildeten zwei Schenkel der Kreuzung, die abknickende Vorfahrt die zwei anderen Schenkel. Auf der Straße links von der Fahrerin fuhr ein LKW, der ebenfalls in die Vorfahrtsstraße einfahren wollte. Der LKW-Fahrer hatte vorher - so seine Einlassungen - an einem Stoppschild auf seiner Straße angehalten. Danach sei er bereits eine kurze Strecke in die Vorfahrtsstraße hinein gefahren. Erst dann sei die Fahrerin des Personenkraftwagens aufgetaucht und sei mit seinem LKW zusammengestoßen.

Streit um Rechte
Für die Fahrerin war der Sachverhalt völlig klar. Der LKW-Fahrer hatte ihr Recht auf Vorfahrt grob verletzt. Der LKW sei schließlich von links gekommen. Der Fahrer dagegen sah die Verantwortung für die Kollision bei der PKW-Fahrerin. Er sei auf der Vorfahrtsstraße bereits ein gutes Stück gefahren. Deshalb habe er ein Vorrecht gehabt. Die Fahrerin habe seine Rechte nicht beachtet.

Vorfahrt von rechts
Weil niemand nachgeben wollte, musste das Landgericht Coburg den Fall entscheiden. Der LKW-Fahrer musste eine Niederlage hinnehmen, denn die Richter wollten seine Auffassung nicht teilen. Wenn mehrere untergeordnete Straßen in eine abknickende Vorfahrtsstraße einmünden, so müssen die Fahrzeuge der untergeordneten Straßen auf jeden Fall untereinander dem Grundsatz “rechts vor links” folgen. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn es auf den untergeordneten Straßen selbst verschiedene Regelungen zur Vorfahrt gibt. Das können Stopp- oder Vorfahrtsschilder sein. Auch die Tatsache, dass der Fahrer des LKW bereits in die Vorfahrtsstraße eingebogen war, war für das Gericht nicht ausschlaggebend. Das Vorfahrtsrecht der Klägerin gilt im gesamten Bereich der Einmündung.

Wundersame Wandlung
Es hätte nur einen Grund geben können, die Lage anders zu beurteilen. Wenn sich der Lastwagen bereits in den fließenden Verkehr eingeordnet hätte, wäre die Argumentation eine andere gewesen. Doch das war in der vorliegenden Situation nicht der Fall. Der beklagte LKW-Fahrer war der Meinung, dass sich in einem derartigen Kreuzungsbereich die Wartepflicht in ein Vorfahrtsrecht wandelt. Doch dieser Auffassung konnte das Gericht nur energisch widersprechen. Man könne sich ausmalen, was passieren würde, wenn diese Ansicht in eine Regel gegossen würde. Die Verkehrssicherheit würde bedenklich in Mitleidenschaft gezogen. Der Fahrer, der sich ohne Rücksicht vor einem vorfahrtberechtigten Fahrzeug noch schnell in die Vorfahrtsstraße drängelt, könnte dann im Zweifelsfall tatsächlich im Recht sein.

Deshalb gaben die Richter der klagenden PKW-Fahrerin recht. Sie sprachen ihr 5.000 Euro Schadenersatz zu.
Horst B
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Re: Kenn ich die Verkehrs regel nicht mehr? Bitte um Aufklär

Beitrag von Chakky » Mi 23.02.11 19:57

ah ok auch mal ein gerichtsurteil dazu danke!

also wie gehabt wenn man argumentiert man ist schon auf der haupstraße gewesen für das kurze stück hat man vorfahrt
Zuletzt geändert von Chakky am Mi 23.02.11 20:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kenn ich die Verkehrs regel nicht mehr? Bitte um Aufklär

Beitrag von Matt´n » Mi 23.02.11 20:14

genau !
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swordmaster
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Re: Kenn ich die Verkehrs regel nicht mehr? Bitte um Aufklär

Beitrag von swordmaster » Do 24.02.11 11:12

Chakky hat geschrieben:ah ok auch mal ein gerichtsurteil dazu danke!

also wie gehabt wenn man argumentiert man ist schon auf der haupstraße gewesen für das kurze stück hat man vorfahrt

Nicht ganz, NUR wenn man sich in den fließenden Verkehr eingeordnet hat, das heißt es muss ein Auto vor und hinter dem KFZ von Pfeil grün aus gesehen sein. Die Richter sagen ja generell, es gilt Rechts-vor-Links. Was aber auch das Schild (abknickende Vorfahrtsstraße mit 2 Einmündungen) eindeutig erklärt, egal wie weit die beiden Einmündungen voneinader räumlich getrennt sind.
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Re: Kenn ich die Verkehrs regel nicht mehr? Bitte um Aufklär

Beitrag von Horst B » Do 24.02.11 12:44

Ist es wirklich so schwer das Urteil zu verstehen? :nixkapier:

Grundregel für die "nachgeordneten" Straßen: rechts vor links.

Sonderfall: Der von links Kommende kann bis zum Erreichen des von rechts Kommenden bereits Bestandteil des fließenden Verkehrs auf der vorfahrtsberechtigten Straße werden.

Wann funktioniert das? :gruebel: Im Regelfall nie. :vorkopphau:
Da muss der zusammengefasste Kreuzungsbereich schon sehr weitläufig sein. Oder der von links Kommende hindert quasi beim Einfädeln zwangsläufig jemanden auf der vorfahrsberechtigten Straße und begeht dann in dieser Richtung einen Verstoß. :sonich:
(Ich würde mal sagen, dass es nur funktioniert, wenn der von rechts Kommende schon wartet und der von links Kommende sich aus der Fahrbewegung heraus direkt an den letzten auf der Vorfahrtsstraße Abbiegenden direkt dranhängen kann)

Wenn allein die Verkehrsteilnehmer der beiden "nachgeordneten" Straßen aufeinandertreffen, dann bleibt es immer bei "rechts vor links". :)
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