da sich beim 307 Serie 1 die Nebelscheinwerfer im Hauptscheinwerfer befinden, spielte ich mit dem Gedanken diese mittels entsprechendem Tagfahrlichtmodul zweckzuentfremden und als Tagfahrlicht zu nutzen. Der Grund dafür ist der, dass ich als permanenter Abblendlichtfahrer nicht ständig Stand- Rücklicht- und Heizungsbeleuchtungsbirnchen erneuern möchte...

Rein rechtlich ist das Vorhaben natürlich völlig daneben, da erstens die Scheinwerfer nicht für die Tagfahrlichtfunktion geprüft sind (Kennung "RL" fehlt), und zweitens diese Module, welche in der Lage sind die Leuchten mit weniger als 100% anzutakten, schlicht keine ABE haben. Bei meiner Recherche im Netz stieß ich unter anderem auf die Aussage, dass bei einer zu geringen Taktung der Leuchten, selbige nach kürzester Zeit die Grätsche machen, da sich der Glühfaden nicht "reinigen" könnte....
Gibt es hier Experten, die mir den letzten Punkt näher erläutern können, sofern überhaupt ein Zusammenhang besteht

Danke und Gruß,
Martin